Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sattlerei Stichfein – Anna Schreiner
Stand: 26.03.2026
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Sattlerei Stichfein, Anna Schreiner, Brakland 23, 28790 Schwanewede, Telefon: 0163 736 555 2, E-Mail: info@sattlerei-stichfein.de (nachfolgend „Sattlerei Stichfein“) und ihren Kunden über den Verkauf, die Lieferung, die Reparatur sowie Arbeits- und Montageleistungen.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nur dann, wenn Sattlerei Stichfein ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Hierüber werden Verbraucher gesondert im Rahmen einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert.
Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt Sattlerei Stichfein ein Angebot, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Angebote sind gegenüber Unternehmern grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sattlerei Stichfein die Bestellung oder Beauftragung des Kunden ausdrücklich bestätigt oder die Ware ausliefert bzw. die Leistung ausführt.
1.3. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Lieferung und Gefahrübergang
2.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über. Bei Abholung geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware und Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern gelten die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinzu kommen gegebenenfalls Verpackungs- und Versandkosten, soweit diese nicht gesondert anders ausgewiesen sind.
3.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist ergibt.
3.3. Sattlerei Stichfein ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme verlangt werden. Hierüber erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung.
3.4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sattlerei Stichfein.
3.5. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegen den Unternehmer bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Sattlerei Stichfein.
b) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an Sattlerei Stichfein abgetreten. Sattlerei Stichfein nimmt die Abtretung an.
c) Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sattlerei Stichfein ordnungsgemäß nachkommt.
d) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
e) Über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Unternehmer Sattlerei Stichfein unverzüglich zu informieren.
4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
4.2. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
a) Sattlerei Stichfein ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl zu bestimmen.
b) Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht bleibt unberührt, sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
c) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
5. Haftung
5.1. Sattlerei Stichfein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
5.2. Für sonstige Schäden haftet Sattlerei Stichfein unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sattlerei Stichfein nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
5.4. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
IV. Allgemeine Arbeits-, Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich
Für Arbeits-, Reparatur- und Montageleistungen gelten die Regelungen unter Ziffer III entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Diese Bedingungen gelten nicht für Arbeiten, die im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte ausgeführt werden.
2. Kosten und Kostenvoranschläge
2.1. Wird der voraussichtliche Preis bei Vertragsschluss nicht angegeben, kann der Kunde eine Kostengrenze vorgeben.
2.2. Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt.
2.3. Ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
2.4. Leistungen zur Erstellung eines Kostenvoranschlags können gesondert berechnet werden, wenn hierauf vorab hingewiesen wurde und die beauftragten Arbeiten nicht durchgeführt werden oder die dabei erbrachten Leistungen im weiteren Verlauf nicht verwertet werden können.
2.5. Ergibt sich während der Durchführung der Arbeiten, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten wesentlich überschreiten, wird Sattlerei Stichfein den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
2.6. Gleiches gilt, wenn im Rahmen der Arbeiten weitere Mängel festgestellt werden, die bislang nicht vom Auftragsumfang erfasst waren.
2.7. Wird eine begonnene Arbeit aus Gründen abgebrochen, die Sattlerei Stichfein nicht zu vertreten hat, so wird der ursprüngliche Zustand nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wiederhergestellt, soweit dies tatsächlich möglich ist.
3. Kündigung
3.1. Bei Werkverträgen steht dem Kunden das gesetzliche Recht zu, den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit zu kündigen.
3.2. Kündigt der Kunde, ist Sattlerei Stichfein berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sattlerei Stichfein muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart wird oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird.
3.3. Sattlerei Stichfein wird dem Kunden nach Kündigung eine nachvollziehbare Abrechnung erstellen.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme und Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sattlerei Stichfein ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Soweit Arbeiten beim Kunden vor Ort durchgeführt werden, hat der Kunde für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Leistungsort zu sorgen.
5.2. Der Kunde stellt, soweit erforderlich, auf eigene Kosten die zur Durchführung der Arbeiten notwendige Energie, Anschlüsse, Materialien und Hilfsmittel zur Verfügung.
5.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Sattlerei Stichfein berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwendungen gesondert zu berechnen oder, soweit erforderlich, die Arbeiten auszusetzen.
5.4. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Leistungsfristen
6.1. Angaben zu Ausführungs-, Reparatur- oder Montagefristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2. Nicht vorhersehbare und von Sattlerei Stichfein nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen bei Zulieferern, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder Arbeitskämpfe, verlängern auch verbindlich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
7. Abnahme
7.1. Soweit gesetzlich eine Abnahme vorgesehen ist, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
7.2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.3. Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer von Sattlerei Stichfein gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann Sattlerei Stichfein die gesetzlichen Rechte geltend machen.
7.4. Nutzt der Kunde die Leistung nach Fertigstellung, kann dies als konkludente Abnahme gewertet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
8. Pfandrecht
8.1. Sattlerei Stichfein steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Materiallieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
9. Gewährleistung bei Arbeits- und Reparaturleistungen
9.1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
9.2. Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Möglichkeit unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
9.3. Führt der Kunde ohne Zustimmung von Sattlerei Stichfein eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungsarbeiten durch oder lässt diese durch Dritte ausführen, entfällt die Haftung für daraus entstehende zusätzliche Schäden und für die dadurch erschwerte oder unmöglich gemachte Nacherfüllung, soweit Sattlerei Stichfein hierfür nicht verantwortlich ist.
9.4. Entfällt auf Wunsch des Kunden der Austausch erkennbar erneuerungsbedürftiger Teile, haftet Sattlerei Stichfein nicht für Schäden oder Mängel, die gerade auf dem unterlassenen Austausch beruhen, sofern der Kunde hierauf zuvor hingewiesen wurde.
10. Sonderregelung für Termine zur Beurteilung und Anpassung von Reitsätteln
10.1. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin zur Beurteilung oder Anpassung von Reitsätteln nicht wahrnehmen, ist der Termin spätestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch und zusätzlich in Textform (z. B. per E-Mail oder Nachricht) abzusagen.
10.2. Erfolgt die Absage später als 48 Stunden vor dem Termin, ist Sattlerei Stichfein berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale bzw. die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.3. Wird ein vereinbarter Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, ist Sattlerei Stichfein berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen sowie bereits angefallene und erforderliche Fahrtkosten zu berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.4. Die jeweils geltenden Preise und gegebenenfalls Ausfallpauschalen werden transparent auf der Website von Sattlerei Stichfein veröffentlicht oder dem Kunden vor Terminvereinbarung mitgeteilt.
V. Schlussbestimmungen
- Verbraucherstreitbeilegung
Sattlerei Stichfein ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. - Sattlerei Stichfein hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.
- Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sattlerei Stichfein.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
